Viele Berliner Mieter und Wohneigentümer müssen Nachzahlungen fürchten.
„Die ersten Mieter haben schon signalisiert, dass sie in den kommenden Monaten die Zahlungen wohl nicht leisten können“, sagt Jaqueline Hartmann, Geschäftsführerin der Hausverwaltung Koch & Kollegen, die seit vielen Jahren in Berlin und in Thüringen Miet- und Eigentumsimmobilien verwaltet. Aufgrund der Corona-Einschränkungen sorgen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern und Auftragsmangel bei Selbstständigen für große finanzielle Unsicherheiten.
Probleme verschoben.
Viele Menschen verdienen im Moment zu wenig Geld, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle bei Mieten einen Schutzschirm vorgesehen. Für die Monate April bis Juni kann niemandem wegen Mietrückständen der Mietvertrag gekündigt werden. „Das eigentliche Problem ist damit aber nur zeitlich verschoben. Das ganze Ausmaß der aktuellen Situation wird sich schließlich mit der Aufhebung der Schutzbestimmungen offenbaren. Dann stehen die Ratenzahlungen an, mit denen die gestundete Miete bis Mitte 2022 ausgeglichen werden soll“, sagt Hartmann.
Kündigungen drohen.
Auch der Berliner Mieterverein informiert, dass Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 für die Dauer von 24 Monaten nicht zur Kündigung durch den Vermieter berechtigen. Die Pflicht zur fristgerechten Zahlung bleibe indes aber auch in dieser Zeit bestehen. Mieter hätten vom 30. Juni 2020 an bis zu zwei Jahre Zeit, einen zur Kündigung berechtigenden Miet- oder Pachtrückstand auszugleichen. Wer diese Mietschulden bis dahin nicht getilgt habe, könne ab dem 1. Juli 2022 eine berechtigte Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhalten. Für die Zeit nach dem Schutzschirm fordert der Mieterverein deshalb die Einrichtung eines speziellen Hilfsfonds.
Gefährliche Kredite drohen zu platzen.
Ein Zahlungsdebakel droht auch privaten Wohnungseigentümern. Gerade in Berlin seien in den vergangenen Jahren Wohnungen zu absoluten Höchstpreisen gekauft worden, erklärt Jaqueline Hartmann. Finanzierungen mit Krediten bis zu 100 Prozent des Kaufpreises, und damit ohne genügende Eigenkapitaleinlage, seien dabei keine Seltenheit gewesen.
Die Immobilienexpertin rechnet dazu ein in der jüngsten Vergangenheit typisches Finanzierungsbeispiel für eine 120 Quadratmeter große Berliner Eigentumswohnung vor: „Ein Ehepaar mit einem Gesamtnettoeinkommen von 6.000 Euro bekam im vergangenen Jahr noch problemlos einen Vollkredit für den Kauf einer Wohnung zu einem Preis von 800.000 Euro finanziert.“ Bei einer Tilgungs- und Zinsrate von rund 2.000 Euro und einem Wohngeld von 550 Euro sowie weiteren Wohnungs-Fixkosten von rund 200 Euro für Telefon, Strom und Versicherungen, könne der Jobverlust einer der beiden Eheleute jetzt ein finanzielles Fiasko für den Lebensunterhalt des Paares bedeuten.
Rechtzeitige Gespräche führen.
„In Berlin werden viele Menschen ihre teuren Wohnungskredite in den kommenden Monaten nicht bedienen können. Die Zahl der Zwangsversteigerungen wird deshalb stark ansteigen“, sagt Hartmann. Für betroffene Kreditnehmer hat sie dazu einen dringenden Rat: „Sprechen Sie jetzt mit der Bank. Die gesetzlich festgelegten Aussetzungen von Tilgungsraten und Zinsen gelten noch bis Juni. Für die Monate danach müssen Lösungen her.“ Das gleiche Verfahren rät sie auch betroffenen Wohn- und Gewerbemietern.
Gute Lösung. „Das rechtzeitige Gespräch mit dem Vermieter ist wichtig. Gerade kleinere Vermieter müssen sich ja selbst auf die aktuellen Gegebenheiten einstellen“, sagt Hartmann. Der Ausfall von Mieteinnahmen könne für die Eigentümer oft auch direkte Zahlungsschwierigkeiten bei deren Hausbanken zur Folge haben. „Natürlich verstehen wir auch die aktuellen Probleme unserer Mieter. Eine Lösung, die der Gesetzgeber jetzt dazu angehen könnte, wäre tatsächlich die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Diese Hilfe käme bei allen Beteiligten an“, sagt Jaqueline Hartmann.
Datum 16. April 2020, Text: Stefan Bartylla