Am Immobilienmarkt kehrt keine Ruhe ein. Besonders in den Metropolen steigen die Preise für Immobilien und damit auch die Mieten ungehindert weiter.
Die Mietpreisbremse hat sich bislang als wirkungslos erwiesen. Versuchen Sie mal in Berlin eine Wohnung anzumieten, dann wissen Sie, wovon hier die Rede ist. Auch der Wohnungsneubau kommt kaum voran und ist nicht in der Lage den unbegrenzten Preisanstieg zu stoppen. Die Politik wird nun aktiv mit teilweise verblüffenden Vorschlägen.
Ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier der SPDBundestagsfraktion sieht vor, Begrenzungen für die Gebühren der Notare (zur Zeit 1,5 % des Kaufpreises) sowie eine Absenkung der Gebühren für den Grundbucheintrag einzuführen. Bei den Maklern soll das Bestellerprinzip ausgeweitet werden. Als wenn eine Absenkung der Notariatsgebühren eine spürbare Preissenkung herbeiführen könnte. Stimmen aus der Union als auch von Fachverbänden äußern sich skeptisch gegenüber der Wirksamkeit derartiger Planungen.
Sie bringen die Grunderwerbsteuer ins Spiel. Diese Steuer hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. In den ersten Nachkriegsjahrzehnten lag die Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer bei den Bundesländern. Grundsätzlich betrugen die Steuersätze 6 bis ca. 7 %. Allerdings gab es zahlreiche Ausnahmeregelungen, so auch beim Immobilienkauf für den privaten Bedarf. So waren lediglich rund 20 % aller Immobilienkäufe in voller Höhe steuerpflichtig. Im Jahr 1982 versuchte der Bundesgesetzgeber eine klare Linie in den Wirrwarr um die Grunderwerbsteuer zu bringen. Er schaffte die landesrechtlichen Regelungen weitgehend ab und setzte den Steuersatz einheitlich auf 2 % fest. Ausnahmetatbestände gab es allerdings danach keine mehr. Eine ausdrückliche Intention des Gesetzgebers war es, durch Vereinfachung und drastische Kostensenkung das Marktgeschehen im Immobiliensektor anzukurbeln.
Seit der Föderalismusreform vom 28.8.2006 können jedoch die Bundesländer erneut in eigener Regie die Höhe der jeweiligen Grunderwerbsteuer bestimmen.(Vergleiche Art. 105 Absatz 2A Satz zwei GG). Von diesem Zeitpunkt an ging es in den meisten Bundesländern steil bergauf mit der Grunderwerbsteuer. Viele Bundesländer sind bereits wieder in dem Bereich angekommen, welchen der Bundesgesetzgeber im Jahre 1982 als ausdrücklich zu hoch deklariert hatte. Ausnahmetatbestände wie in früherer Zeit gibt es heute keine mehr.Die Grunderwerbsteuer ist daher zur Zeit besonders für den privaten Käufer der höchste unabdingbare Faktor im Bereich der sogenannten Erwerbsnebenkosten.
„– Deutschlands am schnellsten steigende Steuer,“ schreibt die Welt bereits in einem Beitrag vom 18.2.2016. Die Grunderwerbsteuer ist zur wichtigsten Einnahmequelle der Bundesländer geworden. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Bayern haben seit 2006 keinerlei Erhöhung vorgenommen und den Steuersatz bei 3,5 % belassen.
Die anderen Bundesländer versuchen sich in einem gegenseitigen Erhöhungswettbewerb zu überbieten.
An der Spitze liegen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit 6,5 %, gefolgt von Berlin mit 6 % Steuersatz. Anstelle der kaum spürbaren Senkung von Notariats- bzw. Grundbuchkosten, stellt sich die Frage nach einer erneuten Reform der Grunderwerbsteuer. Beispielsweise könnte man ein Verrechnungsprinzip ähnlich der Mehrwertsteuer einführen, damit bei zeitlicher Differenz zwischen bloßem Grunderwerb und Bautätigkeit keine Doppelbesteuerung anfällt. Sollte man ernsthaft seitens der Politik die private Vermögensbildung durch den Erwerb einer eigenen Immobilie fördern wollen, dürfte man um spürbare steuersenkende Ausnahmetatbestände in diesem Teilsegment kaum herumkommen. Aus eigenem Antrieb dürften die Länder die zur Zeit erreichten Steuersätze jedoch kaum reduzieren. Der Bund ist gefragt nach wirksamen Lösungen zu suchen.
Über Möglichkeiten unabhängig von der Grunderwerbsteuer bereits jetzt beim Immobilienkauf andere , wirksame steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, kann Ihnen ihr kompetenter Immobilienmakler wertvolle Hinweise geben.
Ein gutes Wochenende wünscht Ihnen
Herzlichst
ihre Jaqueline Hartmann