Koch und Kollegen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebotes werden diese AGB Gegenstand der
vertraglichen Beziehungen zwischen der

Koch und Kollegen Immobiliengesellschaft mbH
vertreten durch
Frau Jaqueline Hartmann,
Bötzowstr. 55 in 10407 Berlin

– nachfolgend “Makler” genannt –

und dem Adressaten

– nachfolgend “Empfänger” genannt –

dem das Angebot gemacht wird.
Frühere AGB verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.

§1 Provisionsanspruch
1.1 Die Maklerfirma Koch und Kollegen Immobiliengesellschaft mbH vertreten durch Frau Jaqueline Hartmann erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum
Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) bei Kaufverträgen, Vermittlung von Haus- und Grundbesitz oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 7,14% des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften die 2,38 – fache Monatskaltmiete;
c) bei Erbbaurecht 7,14 % (berechnet auf die Dauer des Vertrages), zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber;
d) bei An- und Vorkaufsrecht 1,19 % vom Verkaufs bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten;
e) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 2,975% der gesamten Vertragsmiete (Pacht), Mindestprovision 3,57 Monatskaltmieten (Pacht);

§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieser AGB dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt; insoweit ist die Provision fällig und verdient am Tag der notariellen Beurkundung und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

2.4 Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision inklusive Mehrwertsteuer zu entrichten.

§5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Erfolgt keine
Anzeige innerhalb der 5 Tage Frist, so gilt das Angebot als dem Auftraggeber unbekannt. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des
Maklers.

§6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/odernachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Haftungsbeschränkung
8.1 Da der Makler sich bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, haftet er nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeit Verzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.

8.2 Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ausschließlich der Sitz des Maklers.

Koch und Kollegen Immobiliengesellschaft mbH
Gültigkeit der oben genannten AGB: ab 01.10.2016

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